Aktuelles


 Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 entfällt

 

Pressemitteilung vom 28.09.2021

 

Die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 wird ab dem kommenden Montag, 4. Oktober, aufgehoben. Eine entsprechende Regelung gilt bereits im Land Brandenburg. Diese Entscheidung wurde auch mit Expertinnen und Experten auf der jüngsten Sitzung des Hygienebeirats besprochen. Dafür sprechen die geringen Positiv-Testungen in dieser Altersgruppe, die geringen Krankheitsverläufe und das strikte Testen. Prinzipiell können Schülerinnen und Schüler auf eigenen Wunsch aber auch weiter eine Gesichtsmaske tragen. Diese Regelung wird auch weiterhin fortlaufend evaluiert werden und sie gilt auch für das Schulpersonal im Kontakt mit Schülerinnen und Schülern. Ab der Jahrgangsstufe 7 bleibt die Maskenpflicht grundsätzlich bestehen, bei Prüfungen, Klausuren und Klassenarbeiten kann die medizinische Maske aber abgesetzt werden.

 

Sandra Scheeres, Senatorin für Bildung, Jugend und Familie: „Es gibt Erstklässlerinnen und Erstklässler, die haben ihre Schule noch nie ohne Maske betreten. Von daher bin ich froh, dass wir die Maskenpflicht für die Klassen 1 bis 6 aufheben können. Andere Bundesländer wie Brandenburg verfahren ebenso. An unseren strikten Vorsichtsmaßnahmen halten wir aber weiter fest: Die Schülerinnen und Schüler werden sich weiter zweimal die Woche testen, in den ersten beiden Wochen nach den Herbstferien sogar dreimal die Woche.“

 

Sollte in einer Klasse eine Schülerin oder ein Schüler positiv getestet worden sein, werden die Schülerinnen und Schüler dieser Klasse eine Woche lang dreimal getestet. Die Maskenpflicht besteht weiterhin bei der Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs beziehungsweise des Schülerverkehrs. Auch die Musterhygienepläne und die Darstellungen auf der Website der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie werden entsprechend angepasst.

 

Auch in der Ferienbetreuung, in den Herbstschulen und bei weiteren Lernangeboten in den Herbstferien kann auf das Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske verzichtet werden. Hier besteht eine Testpflicht zweimal pro Woche.


Wiedereröffnung der Jugendfreizeiteinrichtung NaunynRitze nach Sanierung

 

Pressemitteilung Nr. 253 vom 16.09.2021

(Zur vollständigen Pressemitteilung)

 

„Es ist toll, dass nach fünf Jahren Bauzeit nun wieder Kinder und Jugendlichen das Haus mit Leben füllen. Die NaunynRitze ist ein wichtiger Ort der Begegnung im Kiez“, so Monika Herrmann, Bezirksbürgermeisterin Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin.

 

NaunynRitze,

Sport-, Bildungs- und Kulturzentrum

Naunynstraße 63 10997 Berlin-Kreuzberg


 Senat beschließt Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

 

Pressemitteilung vom 14.09.2021

 

Aus der Sitzung des Senats am 14. September 2021:

 

Der Senat von Berlin hat heute auf Vorlage von Gesundheitssenatorin Dilek Kalayci die Sechste Verordnung zur Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese wird voraussichtlich am

18. September 2021 in Kraft treten.

 

Folgende wesentliche Änderung sieht die Sechste Änderungsverordnung vor:

 

- Einführung eines 2G-Optionsmodells:

  • Die Verordnung ermöglicht es, Einrichtungen, Betriebe, Veranstaltungen und ähnliche Unternehmungen unter der 2G-Bedingung zugänglich zu machen und im Gegenzug Erleichterungen von den Bestimmungen der Verordnung zu erlangen. Diese Möglichkeit ist in der Verordnung beispielsweise bei Veranstaltungen, für Dienstleistungen, in der Gastronomie sowie im Kultur- und Sportbereich gegeben.
  • Unter der 2G-Bedingung dürfen nur Geimpfte und Genesene eingelassen werden. Das gilt auch für das Personal. Die 2G-Bedingung kann auch für einzelne Tage oder begrenzte Zeiträume genutzt werden.
  • Das Vorliegen eines Impf- oder Genesenennachweises ist bei der Anwesenheitsdokumentation verpflichtend zu erfassen. Auf die Geltung der 2G-Bedingung haben die Verantwortlichen hinzuweisen.
  • Soweit die 2G-Bedingung gilt, besteht keine Pflicht zur Einhaltung des Mindestabstands und keine Maskenpflicht.
  • Die Zulassung von Großveranstaltungen darf eine Auslastung von bis zu 100 Prozent umfassen, maximal aber 25.000 zeitgleich anwesende Personen.

Dritte SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung

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Pandemieplan vom 23.03.2021 für die Hilfen zur Erziehung

 

Den vorliegenden Pandemieplan haben wir unter Berücksichtigung der Belange der mit uns zusammenarbeitenden Familien, Kinder und Jugendlichen, des Kinderschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Adressat*innen und der Mitarbeiter*innen fortgeschrieben.

  •  Im Leistungsbereich finden die Beratungen und Gespräche mit den Adressat*innen überwiegend in unseren Räumen und gegebenenfalls im Freien statt. Ebenfalls sollen regelmäßige Kontakte per Telefon oder Video vereinbart werden. Unsere Beratungsräume sollen nach Adressat*innen-Besuchen gelüftet, gereinigt und desinfiziert werden. Hausbesuche können bei Bedarf durchgeführt werden. Vor dem Betreten der Wohnungen sollen die Familien gebeten werden, die Räume drei Minuten lang zu lüften.
  • Im Gefährdungsbereich gibt es wöchentlich einen verbindlichen Kontakt mit den Adressat*innen. Diese Kontakte werden ebenso umgesetzt, wie im Leistungsbereich. Zusätzlich findet hier – besonders, wenn die Hilfeplanung einen Kontrollauftrag einschließt – ein wöchentlicher Hausbesuch statt.
  • Alle Mitarbeiter*innen führen Listen über die Personen, die bei den Hausbesuchen anwesend sind und hinterlegen sie bis Montag der Folgewoche in der Geschäftsstelle.
  • Bei Hausbesuchen und anderen Kontakten mit Adressat*innen und Kooperationspartner*innen in geschlossenen Räumen werden von allen anwesenden Personen medizinische Masken getragen.
  • Befinden sich Adressat*innen in Quarantäne, erfolgt immer eine Info an den RSD.
  • Soziale Gruppen an Schulen (Familienklassen, Soziale Gruppe an der Jens-Nydahl-Schule) und andere Gruppenangebote (Kinder aus der Klemme, Familiencoachingreise) werden unter Einhaltung der Infektionsschutzregeln (medizinische Masken, Abstand einhalten, Hände waschen/desinfizieren) durchgeführt. Ggfs. sind Absprachen mit Kooperationspartnern (Schulen u.a.) notwendig.
  • In der Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie vom 16.12.2020 heißt es u.a.:

           Einzel- und Gruppenangebote sollen möglichst auf Online-Angebote umgestellt werden.

           Bei individuellem Bedarf von Kindern und Jugendlichen sollen auch Einzelkontakte und Gespräche unter                                Einhaltung  der individuellen Schutz- und Hygienekonzepte möglich bleiben. Die Gruppengröße darf die                                 Teilnehmerzahl von fünf Personen nicht übererschreiten.

           Diese Vorgabe wird bei der individuellen Umsetzung der Hilfen stets berücksichtigt.

  • Teambesprechungen, Supervisionen und Fallbesprechungen erfolgen videogestützt, telefonisch sowie schriftlich. Nach Absprache mit der Geschäftsführung sind persönliche Team- und Fallbesprechungen möglich. Die Qualitätssicherung ist gewährleistet.
  • In den Räumen am Paul-Lincke-Ufer (PLU) und in der Jonasstraße gilt die Pflicht zum Tragen medizinischer Masken für alle Mitarbeiter*innen und alle Adressat*innen. Sitzen im Großraumbüro an den Arbeitsplätzen insgesamt weniger als vier Personen, können von ihnen die Masken abgenommen werden.
  • Bei den Beratungsgesprächen in den Räumen von familie e. V. tragen alle Personen ständig eine Maske.
  • In den Hilfen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und das konsequente Maskentragen werschwert sind (insbesondere gilt das bei begleitetenden Umgängen für die Eltern), wird von den Adressat*innen die Vorlage eines tagesaktuellen negativen Schnelltests zur Voraussetzung gemacht.
  • Beim Betreten der Räume sollen die Hände gewaschen oder ggfs. desinfiziert werden.
  • Die Computer-Arbeitsplätze am PLU können nur nach vorheriger Buchung genutzt werden.
  • Personen, die keinen Arbeitsplatz oder keinen Raum gebucht haben, sollen sich nicht im Büro bzw. den Beratungsräumen aufhalten. Ein kurzfristiger Aufenthalt in der Küche ist möglich.
  • Alle Mitarbeiter*innen und Adressat*innen tragen sich in die ausliegenden Anwesenheitslisten am PLU und in der Jonasstraße ein.
  • Alle Mitarbeiter*innen, die in Schulen arbeiten, die Gruppen anbieten und die Hausbesuche sowie andere Kontakte mit Adressat*innen und Kooperationspartner*innen durchführen, können ab dem 22.3.2021 einmal in der Woche mit einem Schnelltest auf den Coronavirus getestet werden. Die Tests werden von einer entsprechend ausgebildeten Mitarbeiterin von familie e.V. (ggfs. auch von einer Mitarbeiter*in von tjfbg gGmbH) durchgeführt.
  • Bei allen Kontakten werden die in Berlin geltenden Grundsätze des Gesundheitsschutzes und der Hygiene eingehalten.

Der Plan gilt bis auf Weiteres.

Berlin, 23.03.2021                                                                  Schmieder-Pethke, Geschäftsführung


 

„Corona und Du“

Tipps für Eltern und Jugendliche

 

 

„Corona und Du“ ist ein Projekt der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des LMU Klinikums München in Partnerschaft mit der Beisheim Stiftung.    

 

Auf corona-und-du.info/eltern finden Sie Tipps, wie Sie Ihr Kind in Zeiten von Corona aktiv unterstützen können. Außerdem finden Sie Kontaktdaten von Anlaufstellen und Seelsorge-Angeboten, an die Sie und Ihr Kind sich wenden können. Direkt an das Elternportal angegliedert findet auch Ihr Kind unter corona-und-du.info gute Tipps, wie es positiv und psychisch gestärkt durch die Corona-Zeit kommt.  https://www.kjp.med.uni-muenchen.de/download/Flyer_Corona_und_Du_Eltern.pdf

 

Auf corona-und-du.info findest Du richtig gute Infos und Tipps, wie du positiv und psychisch gestärkt durch die Corona-Zeit kommst. Suchst Du Beratung oder schnelle Hilfe, findest Du hier auch die Kontaktdaten von verschiedenen Hilfsangeboten. https://www.kjp.med.uni-muenchen.de/download/Flyer_Corona_und_Du.pdf

 

für Eltern: https://www.corona-und-du.info/eltern/

für Jugendliche: https://www.corona-und-du.info/