Senat beschließt Änderungen der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Pressemitteilung vom 01.04.2021
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kalayci, Änderungen der 2. Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese sind:
Aufenthaltsbeschränkungen im öffentlichen Raum (ab Freitag, 2. April 2021):
Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich (ab Dienstag, 6. April 2021):
Notbetreuung in Einrichtungen der Kindertagesförderung (ab Donnerstag, 8. April 2021):
Die geänderte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung tritt damit am 2. April 2021 in Kraft. Sie finden diese dann unter: https://www.berlin.de/corona/.
Pressekontakt: Moritz Quiske, Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, pressestelle@sengpg.berlin.d
https://www.berlin.de/corona/en/measures/directive/
https://www.berlin.de/corona/tr/oenlemler/yoenetmelik/
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/artikel.910023.ar.php
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/artikel.910773.ru.php
https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/artikel.909952.pl.php
Den vorliegenden Pandemieplan haben wir unter Berücksichtigung der Belange der mit uns zusammenarbeitenden Familien, Kinder und Jugendlichen, des Kinderschutzes sowie des Gesundheitsschutzes der Adressat*innen und der Mitarbeiter*innen fortgeschrieben.
Einzel- und Gruppenangebote sollen möglichst auf Online-Angebote umgestellt werden.
Bei individuellem Bedarf von Kindern und Jugendlichen sollen auch Einzelkontakte und Gespräche unter Einhaltung der individuellen Schutz- und Hygienekonzepte möglich bleiben. Die Gruppengröße darf die Teilnehmerzahl von fünf Personen nicht übererschreiten.
Diese Vorgabe wird bei der individuellen Umsetzung der Hilfen stets berücksichtigt.
Der Plan gilt bis auf Weiteres.
Berlin, 23.03.2021 Schmieder-Pethke, Geschäftsführung
„Corona und Du“
Tipps für Eltern und Jugendliche
„Corona und Du“ ist ein Projekt der Klinik und Poliklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie des LMU Klinikums München in Partnerschaft mit der Beisheim Stiftung.
Auf corona-und-du.info/eltern finden Sie Tipps, wie Sie Ihr Kind in Zeiten von Corona aktiv unterstützen können. Außerdem finden Sie Kontaktdaten von Anlaufstellen und Seelsorge-Angeboten, an die
Sie und Ihr Kind sich wenden können. Direkt an das Elternportal angegliedert findet auch Ihr Kind unter corona-und-du.info gute Tipps, wie es positiv und psychisch gestärkt durch die Corona-Zeit kommt. https://www.kjp.med.uni-muenchen.de/download/Flyer_Corona_und_Du_Eltern.pdf
Auf corona-und-du.info findest Du richtig gute Infos und Tipps, wie du positiv und psychisch gestärkt durch die
Corona-Zeit kommst. Suchst Du Beratung oder schnelle Hilfe, findest Du hier auch die Kontaktdaten von verschiedenen Hilfsangeboten.
https://www.kjp.med.uni-muenchen.de/download/Flyer_Corona_und_Du.pdf
für Eltern: https://www.corona-und-du.info/eltern/
für Jugendliche: https://www.corona-und-du.info/
Corona-Informationen zu Schule und Kita
Schule
Ab 9. März 2021 findet für die Klassen 1 bis 6 Wechselunterricht statt. Die Präsenzpflicht in den Schulen bleibt weiterhin aufgehoben, für Abschlussklassen gelten besondere Regelungen.
Kita
Ab 9. März 2021 stehen die Kitas wieder für alle Kinder im eingeschränkten Regelbetrieb und für ein Betreuungsangebot von mindestens sieben Stunden/Tag offen.
Hotline zum Schulbetrieb (bis 13 Uhr) +49 30 90227-6000 / Hotline zum Kitabetrieb (bis 15 Uhr) +49 30 90227-6600
Mit dem Rundschreiben der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales vom 26.2.2021 (SenIAS III A 2.4) stellt die Senatssozialverwaltung klar*:
Tablets und Drucker zum Homeschooling auch vom LAF und Sozialämtern
Schüler*innen und Auszubildende im Sozialleistungsbezug, die noch keine digitalen Endgeräte (Tablet, PC oder Laptop) und/oder Drucker für Homeschooling haben, können analog der Regelungen für die Jobcenter rückwirkend ab 1.1.2021 einen Zuschuss vom LAF bzw. Sozialämter erhalten, wenn ihnen die Schule die Geräte nicht zur Verfügung stellt. Das Rundschreiben stellt klar, dass ebenso wie nach SGB II (Jobcenter) auch nach SGB XII und AsylbLG (LAF bzw. Sozialämter der Bezirke) ein Anspruch besteht.
Voraussetzung ist, dass Homeschooling oder Hybriduntericht stattfindet.
1. Bei der Schule ist das Formular „Eigenerklärung“ vorzulegen (mehrsprachig verfügbar):
https://www.berlin.de/sen/bildung/schule/digitale-schule/ausleihe-digitaler-endgeraete/
2. Hat die Schule keine Geräte mehr oder lehnt sie die Vergabe ab, muss sie dies auf dem von der Senatsverwaltung für Bildung erstellten Formular Schulbescheinigung bestätigen:
http://berlin-hilft.com/wp-content/uploads/2021/02/cb706489817c2fee72463e9aabf60b5f-1.pdf
3. Erst dann kann man mit dem Antragsvordruck (Flüchtlingsrat Berlin e.V. https://fluechtlingsrat-berlin.de/antrag_schulcomputer/) und der Schulbescheinigung bei der zuständigen Sozialbehörde (LAF, Sozialamt, Jobcenter oder Jugendamt) die Geräte beantragen.
Vollständigen Artikel unter:
*Quelle: Flüchtlingsrat Berlin e.V., Greifswalder Str. 4, 10405 Berlin, www.fluechtlingsrat-berlin.de
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie
„DIGITALPAKTSCHULE“ 2019 – 2024
Januar 2021
Fragen zur Ausgabe der mobilen Endgeräte aus dem Sofortausstattungsprogramm für allgemeinbildende Schulen. Zur Absicherung des schulisch angeleiteten Lernens zu Hause sowie zur Unterstützung des Hybridunterrichts wurden mobile Endgeräte zur Ausleihe an Schülerinnen und Schüler angeschafft.
weiterlesen: www.berlin.de/sen/bildung/schule/digitale-schule/digitalpakt/2021_01_19_rundschreiben_sofortausstattumgsprogramm.pdf
Pressemitteilung der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung vom 20.01.2021 mit der beschlossenen Neufassung zur SARS-CoV-2 Infektionsschutzmaßnahmeverordnung
www.berlin.de/rbmskzl/aktuelles/pressemitteilungen/2021/pressemitteilung.1042819.php
Eltern haben länger Anspruch auf Kinderkrankengeld
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit 12.01.2021
Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen, insgesamt bei mehreren Kindern maximal 45 Tage.
Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder KiTas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der KiTa eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage pro Kind und Elternteil, maximal bei mehreren Kindern auf 90 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar. …. weiterlesen: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2021/1-quartal/anspruch-auf-kinderkrankengeld.html