Die Erziehungsbeistandschaft nach § 30 SGB VIII ist eine intensive, ambulante, mittelfristig angelegte Hilfe zur Erziehung, die sich parallel an Eltern und ihre heranwachsenden Kinder wendet.
Das Angebot bietet eine Unterstützung insbesondere in der Zeit der Neuorientierung zu Beginn oder im Laufe der Adoleszenz der Kinder. Eltern und Jugendliche trainieren im getrennten Setting parallel einen neuen
