Seit Inkrafttreten des Kindschaftsrechts-reformgesetzes im Juli 1998 haben Kinder und Jugendliche ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen.
Auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern oder frühere Pflegeeltern haben ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem Wohl desKindes dient.Zum einen können sowohl Eltern als auch andere, dem Kind nahe stehende Personen beim Jugend-
